Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 4. März 2016 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10,78 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat nach §
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