Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Dezember 2015
Die Vollziehung der nachfolgenden Steuerbescheide vom 14. Juli 2015 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ausgesetzt:
- Bescheid für 2003, 2004, 2005 über Zweitwohnungsteuer in vollem Umfang
- Bescheid für 2006, 2007, 2008 über Zweitwohnungsteuer für die Jahre 2006 und 2007.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens haben der Antragsteller zu 72 % und der Antragsgegner zu 28 % zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Antragsteller zu 93 % und der Antragsgegner zu 7 % zu tragen.
I.
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