Streitig ist, ob der Kläger Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb erzielt.
Der Kläger betreibt Pferdezucht und -haltung auf eigenem Hof. Er bildet - im Wesentlichen zugekaufte - Pferde zu Reitsport-, insbesondere Dressurpferden aus. Aus eigener Zucht stammen jährlich ca. 3 Fohlen. Der Verkauf erfolgt ab Hof oder auch auf Auktionen. Daneben hält er eine Herde ...-Rinder und betreibt in sehr geringem Umfang Pensionstierhaltung. Die landwirtschaftliche Nutzfläche des Betriebes betrug in den Streitjahren ca. 31 ha.
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