BGH - Beschluss vom 28.03.2024
AnwZ (Brfg) 3/24
Normen:
BRAO § 112e S. 2; VwGO § 55d S. 1;
Vorinstanzen:
BayAGH, vom 12.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen BayAGH I - 5 - 17/22

Lauf der Frist zur Beantragung der Zulassung der Berufung durch die Zustellung des vollständigen Urteils i.R.d. Wiederzulassung als Rechtsanwalt; Einreichen des Antrags auf Zulassung der Berufung als elektronisches Dokument

BGH, Beschluss vom 28.03.2024 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 3/24

DRsp Nr. 2024/8422

Lauf der Frist zur Beantragung der Zulassung der Berufung durch die Zustellung des vollständigen Urteils i.R.d. Wiederzulassung als Rechtsanwalt; Einreichen des Antrags auf Zulassung der Berufung als elektronisches Dokument

1. Soweit nach § 112e Satz 2 BRAO i.V.m. § 125 Abs. 1 Satz 1, § 55d Satz 1 VwGO vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen - wie der hiesige Antrag auf Zulassung der Berufung -, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind, genügt dem die Einreichung per Boten nicht.