Leasing - Begriff der festen Niederlassung nach der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie
EuGH, vom 07.05.1998 - Aktenzeichen Rs C-390/96
DRsp Nr. 2001/1112
Leasing - Begriff der "festen Niederlassung" nach der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie
1. Der Begriff "feste Niederlassung" in Art. 9 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist so auszulegen, daß ein Unternehmen aus einem Mitgliedstaat, das eine Reihe von Fahrzeugen an Kunden vermietet oder least, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, nicht allein schon aufgrund dieser Vermietung über eine feste Niederlassung in diesem anderen Mitgliedstaat verfügt.
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