FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.04.1999
V 386/96
Fundstellen:
DB 1999, 2493
EFG 1999, 1125

Leerstandszeiten bei mehreren Ferienwohnungen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.04.1999 - Aktenzeichen V 386/96

DRsp Nr. 2001/3250

Leerstandszeiten bei mehreren Ferienwohnungen

Leerstandszeiten von Ferienwohnungen sind nicht der Eigennutzung, sondern der Vermietung zuzurechnen, wenn der Steuerpflichtige die Ferienwohnung im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder selbst nutzt noch unentgeltlich überläßt, und er glaubhaft macht, während der Leerstandszeit die Vermietung beabsichtigt zu haben. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer eines Hauses mit mehreren Ferienwohnungen ausschließlich eine Wohnung selbst nutzt und er die anderen Wohnungen in Eigenregie vermietet.

Tatbestand:

Die Klägerin ist Eigentümerin eines aus vier Wohnungen bestehenden Mehrfamilienhauses, von denen sie drei Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet und eine Wohnung selbst bewohnt. Zwischen den Beteiligten ist die Ermittlung der Einkünfte aus den drei vermieteten Ferienwohnungen streitig. Dabei ist umstritten, ob hinsichtlich dieser drei Ferienwohnungen eine ganzjährige Vermietungsbereitschaft im Streitjahr gegeben war.