Streitig ist, ob Leistungen aus einer privaten Versicherung des Klägers nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - steuerfrei sind.
Der Kläger schloss am 04.01.1991 mit der Rentenanstalt eine Versicherung ab. Der Versicherungsschein ist überschrieben mit "Leibrentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnender Rentenzahlung und Rentengarantie gegen Einmalbetrag". Der Kläger hatte einen Einmalbetrag von 1,2 Mio. DM zu entrichten und erhält seit 01.01.1991 eine monatliche Versicherungsleistung, von dieser bezeichnet als "lebenslängliche Rente", von 7.005,70 DM zzgl. Zusatzrente von zunächst 3.000 DM.
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