FG München - Urteil vom 14.10.2011
8 K 338/08
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a;
Fundstellen:
DStR 2012, 6
DStRE 2013, 10

Leibrentenzahlung aus Vermächtnis keine Versorgungsleistung

FG München, Urteil vom 14.10.2011 - Aktenzeichen 8 K 338/08

DRsp Nr. 2012/2899

Leibrentenzahlung aus Vermächtnis keine Versorgungsleistung

Leistungen des Erben aufgrund von Vermächtnissen an Geschwister dienen regelmäßig der Gleichstellung und nicht der Exitenzsicherung und sind daher keine Versorgungsleistungen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a;

Gründe

I.

Streitig ist die steuerliche Behandlung von monatlichen Zahlungen aus einem Vermächtnis an den Bruder der Klägerin als Sonderausgaben.

Die Klägerin wird vom Beklagten – dem Finanzamt (FA) – für die Streitjahre 2001 bis 2004 zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.