I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 28.11.2014 -
1. Es wird festgestellt, dass die Hauptsache in Höhe von 2.500 € erledigt ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt,
a. an den Kläger weitere 3.600 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 6.100 € vom 06.07.2013 bis einschließlich 02.03.2015 und aus 3.600 € seit dem 03.03.2015,
b. an den Kläger weitere 899,40 € zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt
auf 6.100 € bis zum 02.06.2015,
auf 5.480 € ab dem 03.06.2015.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|