Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 28. April 2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerinnen begehren als Rechtsnachfolgerinnen des verstorbenen J________ (Versicherter) Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund anerkannter Berufskrankheit nach Nr. 4111 - chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren ((mg/cbm) X Jahre) - der Anlage 1 zur
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