LSG Bayern - Urteil vom 30.01.2020
L 4 P 38/18
Normen:
SGB XI § 39;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 04.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 P 29/17

Leistungen nach dem SGB XI in Form von VerhinderungspflegeÜberbrückungsfunktion einer Verhinderungspflege

LSG Bayern, Urteil vom 30.01.2020 - Aktenzeichen L 4 P 38/18

DRsp Nr. 2021/2604

Leistungen nach dem SGB XI in Form von Verhinderungspflege Überbrückungsfunktion einer Verhinderungspflege

Der Anspruch auf Verhinderungspflege bietet im Vergleich zum Pflegegeld zusätzliche Leistungen, denen bei einem vorübergehenden Ausfall der Pflegeperson eine Überbrückungsfunktion zukommt.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 04.05.2018 wird zurückgewiesen.

II.

Die Kläger haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

IV.

Der Streitwert wird auf 3.666,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB XI § 39;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XI in Form von Verhinderungspflege für das Kalenderjahr 2016 streitig. Bei den Klägern handelt es sich um die Erben der 1923 geborenen und am 25.03.2017 verstorbenen Versicherten A ... Sie war die Mutter der Kläger.

I.