Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 14.4.2016 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin O , L-straße 00, E, beigeordnet. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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