FG München - Urteil vom 04.06.2008
10 K 2142/07
Normen:
AO § 37 Abs. 2 ;

Leistungsempfänger des ohne Rechtsgrund gezahlten Kindergeldes; Rückforderungsanspruch der Familienkasse

FG München, Urteil vom 04.06.2008 - Aktenzeichen 10 K 2142/07

DRsp Nr. 2008/16344

Leistungsempfänger des ohne Rechtsgrund gezahlten Kindergeldes; Rückforderungsanspruch der Familienkasse

Entfällt die Kindergeldberechtigung, kann der zunächst Berechtigte gegen den Rückforderungsanspruch der Familienkasse nicht einwenden, nicht er, sondern der Kontoinhaber sei Leistungsempfänger i. S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn er selbst die Familienkasse angewiesen hat, das Kindergeld auf das Konto dieses Dritten auszuzahlen.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.