FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.01.2022
6 K 6226/19
Normen:
337 Abs. 1 S. 2 AO; AO § 346 Abs. 1;

Leistungsgebot über Türöffnungskosten in der Abwesenheit des Vollstreckungsschuldners

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.01.2022 - Aktenzeichen 6 K 6226/19

DRsp Nr. 2023/16432

Leistungsgebot über Türöffnungskosten in der Abwesenheit des Vollstreckungsschuldners

Normenkette:

337 Abs. 1 S. 2 AO; AO § 346 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist ein Leistungsgebot über Türöffnungskosten in Höhe von 357,43 €.

Der Kläger lebt zusammen mit seiner Ehefrau in B..., C...-​straße. Er schuldete dem Beklagten am 09. Mai 2017 Steuern in Höhe von 11.847,85 €.

Der Beklagte beauftragte am 05. Mai 2017 seinen Vollziehungsbeamten mit der Vollziehung. Dieser suchte den Kläger am 09. Mai 2017 auf, traf ihn aber nicht in der Wohnung an. Der Beamte hinterließ eine Zahlungsaufforderung.

Der Beklagte informierte am 11. Mai 2017 den Kläger über den Vollstreckungsversuch und kündigte einen neuen Vollstreckungsversuch für den 07. Juni 2017 an. Der Vollstreckungsauftrag wurde am 06. Juni 2017 dem Vollziehungsbeamten erteilt. Am 07. Juni 2017 erschien dieser um 14.00 Uhr beim Kläger, traf ihn aber erneut nicht an.