LG Marburg - Urteil vom 15.01.1993 (1a KLs 7 (8) Js 5923/89) - DRsp Nr. 1994/15041
LG Marburg, Urteil vom 15.01.1993 - Aktenzeichen 1a KLs 7 (8) Js 5923/89
DRsp Nr. 1994/15041
1. Ein Verwertungsverbot gemäß § 136 a Abs. 1 S. 1 StPO greift (nur dann) ein, wenn der Vernommene aufgrund Medikamenteneinnahme (Captagon) nicht mehr in der Lage ist, frei über den Inhalt seiner Aussage zu bestimmen.2. Ob eine Beeinträchtigung der Aussagefreiheit vorliegt, ist im Wege des Freibeweises zu klären. Der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt nicht. Ein Verfahrensverstoß ist nachzuweisen.3. Die bloße Geneigtheit, bei sich bietenden Gelegenheiten Straftaten zu begehen, reicht für die Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht aus.4. Schätzungen von Finanzbehörden, die zur Grundlage von Verwaltungsakten gegenüber dem Angeklagten gemacht werden, reichen zur Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht aus.