LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 12.02.1997 (3 O 33/97) - DRsp Nr. 1998/12037
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.02.1997 - Aktenzeichen 3 O 33/97
DRsp Nr. 1998/12037
1. Werbeaussagen eines Steuerberaters in einer Internet-Präsentation (Homepage) verstoßen nicht gegen § 57aStBerG, wenn sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichten.2. Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer vom 18.11.1996 kann die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit der Steuerberater vor Inkrafttreten nicht beschränken.