LG Saarbrücken - Urteil vom 23.01.2012
9 O 251/10
Fundstellen:
AO-StB 2013, 36

LG Saarbrücken - Urteil vom 23.01.2012 (9 O 251/10) - DRsp Nr. 2012/15706

LG Saarbrücken, Urteil vom 23.01.2012 - Aktenzeichen 9 O 251/10

DRsp Nr. 2012/15706

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 141.457 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 34 v. H. und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 66 v. H. auferlegt.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 443.737,99 € bis zum Eingang des Schriftsatzes vom 12.12.2011 am 15.12.2011 und für die Zeit danach auf 141.457 €.

Tatbestand: