BFH - Beschluß vom 20.03.2001
XI S 10/00
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 1024

Liebhaberei bei Dozententätigkeit

BFH, Beschluß vom 20.03.2001 - Aktenzeichen XI S 10/00

DRsp Nr. 2001/8980

Liebhaberei bei Dozententätigkeit

1. Auf das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht kann nicht allein aus längeren Verlustperioden geschlossen werden. 2. Ein Anhaltspunkt dafür, dass ein Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten kann, kann sich aber daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige trotz fehlender Einnahmen keine Akquisitionsbemühungen unternimmt.

Gründe:

I. Der Antragsteller und Kläger (Antragsteller) wurde in den Streitjahren 1987 bis 1991 mit seiner im Jahre 1993 von ihm geschiedenen Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Seit 1992 bezieht er Altersrente, im Jahre 1993 in Höhe von 21 637 DM. Die Ehefrau bezog als Freiberuflerin Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Der Antragsteller ist von Beruf Diplomingenieur und hielt im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit von 1964 bis 1986 Seminare und Kurse in den Bereichen der Elektrotechnik und Computertechnik ab.