I. Der Antragsteller und Kläger (Antragsteller) wurde in den Streitjahren 1987 bis 1991 mit seiner im Jahre 1993 von ihm geschiedenen Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Seit 1992 bezieht er Altersrente, im Jahre 1993 in Höhe von 21 637 DM. Die Ehefrau bezog als Freiberuflerin Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Der Antragsteller ist von Beruf Diplomingenieur und hielt im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit von 1964 bis 1986 Seminare und Kurse in den Bereichen der Elektrotechnik und Computertechnik ab.
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