FG München vom 14.05.1997
1 K 2340/92

Liebhaberei bei Flugbetrieb einer atypisch stillen Gesellschaft

FG München, vom 14.05.1997 - Aktenzeichen 1 K 2340/92

DRsp Nr. 2001/3008

Liebhaberei bei Flugbetrieb einer atypisch stillen Gesellschaft

Der Beweis des ersten Anscheins spricht für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht, wenn im Rahmen einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft mit rund 15 bis 20 eigenen Flugzeugen und durchschnittlich zehn Angestellten ein Charterunternehmen, ein luftfahrttechnisches Unternehmen sowie eine Flugschule betrieben werden. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschafter der atypisch stillen Gesellschaft mit denen der GmbH identisch sind und ein Gesellschafter alle Möglichkeiten nutzt (hohe degressive AfA, hohe Sonder-Betriebsausgaben), um im Hinblick auf eine Verrechnung mit freiberuflich erzielten Gewinnen möglichst hohe Verluste entstehen zu lassen.

Gründe:

I.

Streitig ist, ob eine GmbH & atypisch stille Gesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht tätig war.

1. Gründung und Tätigkeitsbereich der GmbH