Streitig ist, ob ein Verlust aus dem Betrieb eines Fitness-Centrums bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb steuermindernd zu berücksichtigen ist.
Der Kläger erzielt als Gesellschafter-Geschäftsführer einer (Betriebs-)GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit; im Streitjahr 1988 beliefen sich diese auf rd. 2 x DM. Weiterhin erhielt er als Einzelunternehmer aus der Vermietung und Verpachtung (VuV) von Anlagevermögen an der Betriebs-GmbH Einkünfte aus Gewerbebetrieb; im Streitjahr beliefen sich diese auf rd. 1 x DM. Weiterhin betrieb der Kläger in den Jahren 1982 - 1992 als Einzelunternehmer ein
Fitness-Centrum, aus dem in dem vorgenannten Zeitraum durchgängig nur Verluste erzielt wurden.
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