FG Niedersachsen vom 15.08.2001
2 K 912/99
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 § 22 Nr. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 534

Liebhaberei; Vermietung; Wohnmobil; Gewerbebetrieb - Vermietung nur eines Wohnmobils nur dann keine Liebhaberei, wenn

FG Niedersachsen, vom 15.08.2001 - Aktenzeichen 2 K 912/99

DRsp Nr. 2002/9665

Liebhaberei; Vermietung; Wohnmobil; Gewerbebetrieb - Vermietung nur eines Wohnmobils nur dann keine Liebhaberei, wenn

1. Die Vermietung nur eines Wohnmobils ist keine gewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 15 EStG. Vielmehr werden sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG erzielt.2. Bei der Vermietung beweglicher Gegenstände - hier: Wohnmobil - kann eine Tätigkeit im Rahmen des Gewerbebetriebs erst angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermieterleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, vom Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt. Derartige Umstände sind bei der Vermietung von nur einem Wohnmobil kaum denkbar.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 § 22 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist streitig, ob Verluste aus der Vermietung eines Wohnmobils steuerlich als gewerbliche Verluste berücksichtigt werden können.

Die Kläger sind verheiratet; sie erzielten im Streitjahr 1997 als Angestellter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.