Streitig ist, in welchem Jahr ein Abzugsbetrag nach Tz. 8.3.2 des BMF-Schreibens vom 23. Februar 1983 IV-C 5-S 1341-4/83 betreffend: Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen (Verwaltungsgrundsätze) - BStBl. I 1983, 218 ff. anzusetzen ist.
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG die Herstellung und den Vertrieb von ...
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