FG Niedersachsen - Urteil vom 30.01.2001
15 K 731/98
Normen:
GewStG § 8 Nr. 10 b, § 9 Nr. 2 a ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1062

Liquidationsrate; Beteiligung; Buchwertverlust; Gewerbesteuerliche Hinzurechnung; Gewinn aus Anteilen - Gewerbesteuerliche Behandlung von Liquidationsraten, die aufgrund einer Schachtelbeteiligung ausgekehrt werden

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.01.2001 - Aktenzeichen 15 K 731/98

DRsp Nr. 2001/10752

Liquidationsrate; Beteiligung; Buchwertverlust; Gewerbesteuerliche Hinzurechnung; Gewinn aus Anteilen - Gewerbesteuerliche Behandlung von Liquidationsraten, die aufgrund einer Schachtelbeteiligung ausgekehrt werden

1. Zu dem "Gewinn aus Anteilen" i.S.d. § 9 Nr. 2 r GewStG gehört auch die Liquidationsrate, mit der das übrige nach Abschluss der Liquidation verbliebene Reinvermögen an die Anteilseigner ausgekehrt wird, soweit nicht Eigenkapital i.S.d. § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG 1977 als verwendet gilt. 2. Zu dem "Gewinn aus Anteilen" gehört auch die ausgekehrte Liquidationsrate abzüglich der Rückzahlung des Stammkapitals. 3. Betrifft der Buchwertverlust, den der Stpfl. durch den Untergang des Wirtschaftsgutes Beteiligung erlitten hat, die Beteiligung als solche, kann die Rechtsfrage, ob der Kürzungsbetrag nach § 9 Nr. 2 a GewStG um mit den Beteiligungserträgen zusammenhängende Betriebsausgaben zu mindern ist, dahingestellt bleiben. 4. Auch Buchwertverluste, die auf nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung entfallen und die mit der Liquidationsrate im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, können zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 10 b GewStG führen.

Normenkette:

GewStG § 8 Nr. 10 b, § 9 Nr. 2 a ;

Tatbestand: