FG München - Beschluss vom 04.05.2006
1 V 501/06
Normen:
EStG § 17 ;

Liquidationsverlust bei Gesellschafterdarlehen über Mittelsmann

FG München, Beschluss vom 04.05.2006 - Aktenzeichen 1 V 501/06

DRsp Nr. 2007/6271

Liquidationsverlust bei Gesellschafterdarlehen über Mittelsmann

Ein Darlehen, das der wesentlich beteiligte Gesellschafter über einen Mittelsmann der GmbH ausgereicht hat, ist bei einem Ausfall nicht in die Ermittlung des Liquidationsverlustes einzubeziehen.

Normenkette:

EStG § 17 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist in der Hauptsache, ob der Antragsteller (ASt) ein an einen Mitgesellschafter gegebenes und ausgefallenes Darlehen bei der Berechnung des Auflösungsverlustes aus seiner Beteiligung an einer GmbH steuermindernd berücksichtigen darf.

Der ASt wird beim Antragsgegner - dem Finanzamt (FA) - für das Streitjahr 2004 zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.