Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG - (pauschalierte private Kfz-Nutzung) auch für ein geleastes Fahrzeug gilt.
Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin (Klägerin) wurde im April 1997 gegründet und betreibt ein ... . unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Komplementärin ist die A GmbH. Sie ist am Kapital der KG nicht beteiligt. Kommanditisten sind B und C mit einer Kapitalbeteiligung von 40 bzw. 60 v.H. Die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft obliegt der GmbH. Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH ist der Kommanditist B. Die Gewinnverteilung erfolgt nach Berücksichtigung der Vorwegvergütungen (u.a. für die Geschäftsführung) nach dem Verhältnis der Kapitalkonten.
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