Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Zulassung zum zulassungsbeschränkten Studium der Psychologie (Bachelor, Hauptfach) im ersten Fachsemester an der L1.-M1.-Universität M. (LMU) nach Maßgabe der Rechtsverhältnisse des Wintersemesters 2016/2017 außerhalb der von der LMU durch Zulassungszahlsatzung 2016/17 für Studienanfänger festgesetzten Zulassungszahl.
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