OLG Düsseldorf - Beschluss vom 27.04.2021
3 Wx 65/21
Normen:
FamFG § 395; GmbHG § 6 Abs. 2;
Fundstellen:
MDR 2021, 1076

Löschung einer Eintragung als Geschäftsführer von Amts wegenEntschließungsermessen für eine Löschung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2021 - Aktenzeichen 3 Wx 65/21

DRsp Nr. 2021/12644

Löschung einer Eintragung als Geschäftsführer von Amts wegen Entschließungsermessen für eine Löschung

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Geschäftswert: 5.000 €.

Normenkette:

FamFG § 395; GmbHG § 6 Abs. 2;

Gründe

I.

Als Geschäftsführer der betroffenen Gesellschaft ist seit ihrer erstmaligen Eintragung 2013 der Beteiligte eingetragen. Im Rahmen der Prüfung zur Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens gegen ihn wurde dem Ordnungsamt der Stadt Duisburg bekannt, dass er mit Rechtskraft zum 27. August 2016 wegen zuletzt 2012 begangenen Betruges in 898 Fällen, wobei es in 338 Fällen beim Versuch blieb, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verurteilt wurde. Hiervon unterrichtete das Amt das Registergericht unter dem 2. November 2020.