Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 28. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
2.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 56.242,11 € festgesetzt.
I.
Der Beteiligte zu 1 begehrt die Löschung von Zinsen aus einer zugunsten der Rechtsvorgängerin der Beteiligten zu 2 bestellten Grundschuld.
Am 27.7.1992 wurde an dem verfahrensgegenständlichen Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der mit dem Sondereigentum an einem Wohnheimanteil verbunden ist, zugunsten der Rechtsvorgängerin der Beteiligten zu 2 in Abteilung III Nr. 3 eine Grundschuld ohne Brief zu 110.000,- DM nebst Zinsen in Höhe von 18 % jährlich eingetragen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|