FG Niedersachsen - Urteil vom 27.07.1999
VI 337/97
Normen:
EStG §§ 5 ; KStG § 8 Abs. 1 ; BGB § 616 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 477

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Rückstellungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.07.1999 - Aktenzeichen VI 337/97

DRsp Nr. 2000/3861

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Rückstellungen

Rückstellungen wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind auch dann unzulässig, wenn durch Vorlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der zu erwartende Lohnbetrag für die Krankheitszeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig angegeben wird. Denn für Arbeitsverträge gilt die Vermutung der Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung. Zum Kreis der in die Gleichwertigkeitsvermutung einzustellenden Aufwendungen gehören alle Leistungen, die aufgewendet werden müssen, um die Gegenleistung der anderen Partei zu erhalten, dazu gehören auch Gehaltsaufwendungen des Arbeitgebers für künftige Krankheitstage.

Normenkette:

EStG §§ 5 ; KStG § 8 Abs. 1 ; BGB § 616 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung wegen Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall streitig.