FG Münster - Urteil vom 14.07.2004
7 K 3481/02 L
Normen:
EStG § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
AuA 2005, 228
DB 2005, 367
DStRE 2005, 18
EFG 2005, 282

Lohnsteuer; pauschale Versteuerung

FG Münster, Urteil vom 14.07.2004 - Aktenzeichen 7 K 3481/02 L

DRsp Nr. 2004/17140

Lohnsteuer; pauschale Versteuerung

Das Überreichen von Krügerrand'-Goldmünzen vom Arbeitgeber an Betriebsangehörige im Rahmen einer Weihnachtsfeier ist keine Leistung von Arbeitslohn aus Anlass der Betriebsveranstaltung gem. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG, sondern erfolgte bei deren Gelegenheit.

Normenkette:

EStG § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob die bei einer Weihnachtsfeier von der Arbeitgeberin an alle Arbeitnehmer überreichten Krügerrand-Goldmünzen gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) pauschal versteuert werden können.

Die Klägerin (Klin.) stellt Garderoben und Einrichtungssysteme her. Sie beschäftigte in 1999 und 2000 rund 100 Mitarbeiter.