Streitig ist, ob die bei einer Weihnachtsfeier von der Arbeitgeberin an alle Arbeitnehmer überreichten Krügerrand-Goldmünzen gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) pauschal versteuert werden können.
Die Klägerin (Klin.) stellt Garderoben und Einrichtungssysteme her. Sie beschäftigte in 1999 und 2000 rund 100 Mitarbeiter.
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