I.
Der Antragsgegner ordnete am 18. Dezember 2000 bei der Antragstellerin eine Lohnsteuer-Außenprüfung an, die sich auf den Zeitraum 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 1999 bezog (Ap, Bl. 1). Die Prüfung sollte am 27. Dezember 2000 beginnen.
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