BFH vom 02.02.1996
I R 64/95

Lohnsteuererstattung an beschränkt Steuerpflichtige - unbeschränkte Steuerpflicht bei Auslandslehrern?

BFH, vom 02.02.1996 - Aktenzeichen I R 64/95

DRsp Nr. 2001/1221

Lohnsteuererstattung an beschränkt Steuerpflichtige - unbeschränkte Steuerpflicht bei Auslandslehrern?

Eine Erstattung einbehaltener Lohnsteuer kommt nur in einem zusätzlichen Erstattungsverfahren gemäß § 50 d Abs. 1 Satz 2 EStG analog in Betracht, wenn das Finanzamt die Lohnsteuer unter Hinweis auf eine bestehende unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht einbehält und der Steuerpflichtige geltend macht, nicht unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Erläßt das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid wegen angeblich bestehender unbeschränkter Steuerpflicht, so muß zunächst dessen Aufhebung und anschließend die Erstattung der einbehaltenen Lohnsteuer beantragt werden.

Für die Praxis: