FG Niedersachsen - Urteil vom 14.06.2007
11 K 541/06
Normen:
EStG § 3 Nr. 28 ; AltTZG § 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1410

Lohnsteuerhaftung; Aufstockungsbeträge; Altersteilzeitgesetz; Teilzeit; Reduzierung der Wochenstundenzahl; Lehrer; Mehrarbeit; Pauschalierung - Steuerfreiheit der Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.06.2007 - Aktenzeichen 11 K 541/06

DRsp Nr. 2007/15029

Lohnsteuerhaftung; Aufstockungsbeträge; Altersteilzeitgesetz; Teilzeit; Reduzierung der Wochenstundenzahl; Lehrer; Mehrarbeit; Pauschalierung - Steuerfreiheit der Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz

Aufstockungsbeiträge nach dem Altersteilzeitgesetz3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a AltersteilzeitG) sind nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Altersteilzeitarbeitnehmer die persönlichen Voraussetzungen des § 2 AltersteilzeitG erfüllt.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 28 ; AltTZG § 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids.