FG Niedersachsen - Urteil vom 14.06.2007 11 K 541/06
Normen:
EStG § 3 Nr. 28 ; AltTZG § 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1410
Lohnsteuerhaftung; Aufstockungsbeträge; Altersteilzeitgesetz; Teilzeit; Reduzierung der Wochenstundenzahl; Lehrer; Mehrarbeit; Pauschalierung - Steuerfreiheit der Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
FG Niedersachsen, Urteil vom 14.06.2007 - Aktenzeichen 11 K 541/06
DRsp Nr. 2007/15029
Lohnsteuerhaftung; Aufstockungsbeträge; Altersteilzeitgesetz; Teilzeit; Reduzierung der Wochenstundenzahl; Lehrer; Mehrarbeit; Pauschalierung - Steuerfreiheit der Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
Aufstockungsbeiträge nach dem Altersteilzeitgesetz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a AltersteilzeitG) sind nach § 3 Nr. 28EStG steuerfrei. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Altersteilzeitarbeitnehmer die persönlichen Voraussetzungen des § 2 AltersteilzeitG erfüllt.
Normenkette:
EStG § 3 Nr. 28 ; AltTZG § 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ;
Tatbestand:
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids.
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