I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides.
Der Kläger war zusammen mit Herrn S. E. Minderheitsgesellschafter und Geschäftsführer der ... GmbH (im Folgenden kurz: GmbH). Mehrheitsgesellschafter mit einem Anteil von über 75 % war Herr L1. C. Q.. Die Gesellschaft entwickelte Software.
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