Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte zu Recht Beiträge des Arbeitgebers der Klägerin zu einer Direktversicherung bei der Klägerin als Arbeitslohn erfasst hat.
Die Klägerin erzielte in den Streitjahren 2001 bis 2003 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie war bei der A GmbH beschäftigt.
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