Streitig ist, inwieweit Beiträge zu einer Direktversicherung in Gestalt einer Einzelversicherung der Pauschalierungsregelung des § 40b Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - entgegenstehen und infolgedessen eine Haftungsinanspruchnahme der Klägerin als Arbeitgeberin begründen können.
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