FG Köln - Urteil vom 16.04.2007
14 K 1233/04
Normen:
EStG § 42 Abs. 1 Nr. 3 § 42d Abs. 1 Nr. 1 § 49 Abs. 1 Nr. 4 a ; DBA-USA Art. 17 ;
Fundstellen:
AuA 2008, 101
DStRE 2007, 1559
EFG 2007, 1446

Lohnsteuerpflicht für Lohnfortzahlung an einen angestellten Berufssportler, der während unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit zeitweise Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat

FG Köln, Urteil vom 16.04.2007 - Aktenzeichen 14 K 1233/04

DRsp Nr. 2007/11025

Lohnsteuerpflicht für Lohnfortzahlung an einen angestellten Berufssportler, der während unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit zeitweise Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat

1. Zum Arbeitslohn gehören auch Zahlungen auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei beschränkt Steuerpflichtigen Arbeitnehmern gilt dies auch für inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit im Zeitpunkt der Zahlung noch ausgeübt wird. 2. Steuerpflichtig ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall insbesondere, wenn die Krankheit gerade auf einem Arbeitsunfall beruht, der in Ausübung der inländischen Tätigkeit geschehen ist. 3. Art. 17 DBA-USA steht dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bei Entschädigungsansprüchen und ähnlichen Leistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht entgegen.

Normenkette:

EStG § 42 Abs. 1 Nr. 3 § 42d Abs. 1 Nr. 1 § 49 Abs. 1 Nr. 4 a ; DBA-USA Art. 17 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Lohnfortzahlung der Klägerin an einen angestellten Berufssportler für die Dauer von dessen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit, während derer er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in den USA hatte, der Lohnsteuer unterliegt.