FG Sachsen - Urteil vom 21.04.2020
3 K 467/19
Normen:
RennwLottG § 17 Abs. 1; GlüStV § 4 Abs. 1 S. 1; GlüStV § 20;

Lohnsteuerpflichtigkeit einer im Jahr 2014 auf einem Ball durchgeführten Tombola; Prüfung des Vorliegens eines ordnungswidrigen Handelns im Sinne des § 20 GlüStV

FG Sachsen, Urteil vom 21.04.2020 - Aktenzeichen 3 K 467/19

DRsp Nr. 2020/12312

Lohnsteuerpflichtigkeit einer im Jahr 2014 auf einem Ball durchgeführten Tombola; Prüfung des Vorliegens eines ordnungswidrigen Handelns im Sinne des § 20 GlüStV

Tenor

1.

Der Bescheid über Lotteriesteuer vom XXX und die Einspruchsentscheidung vom XXX werden aufgehoben.

2.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

4.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

5.

Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

RennwLottG § 17 Abs. 1; GlüStV § 4 Abs. 1 S. 1; GlüStV § 20;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob eine bei einem Ball in B im Jahr 2014 veranstaltete Tombola lotteriesteuerpflichtig ist.

Der Kläger ist ein gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG als Berufsverband von der Körperschaftsteuer befreiter Verein, der u.a. jährlich einen Ball veranstaltet. Sitz des Vereins ist ausweislich § 1 der Satzung (Blatt 11 der Akte des Ordnungsamtes) die Gemeinde B.