I. Streitig ist, welcher Lohnzahlungszeitraum für die Einbehaltung der Lohnsteuer maßgeblich ist, wenn monatlich entlohnte ausländische Arbeitnehmer ihre Tätigkeit im Inland unter Fortführung des Arbeitsverhältnisses während eines laufenden Monats aufgenommen oder beendet haben.
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