FG Köln - Urteil vom 28.03.2012
15 K 4080/09
Normen:
EStG § 6 Abs 1 Nr 4;
Fundstellen:
DStR 2013, 8
DStRE 2013, 326

Lose Blätter kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

FG Köln, Urteil vom 28.03.2012 - Aktenzeichen 15 K 4080/09

DRsp Nr. 2012/14706

Lose Blätter kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

1) Lose Blätter, die der äußeren Gestalt nach weder in einer gebundenen noch jedenfalls in einer in sich geschlossenen Form geführt werden, erfüllen nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG. 2) Dieser Grundsatz gilt auch (bereits) für die Veranlagungszeiträume 2002 bis 2004.

Normenkette:

EStG § 6 Abs 1 Nr 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Ansatz der Versteuerung der privaten Nutzung eines betrieblich genutzten PKW in den Streitjahren 2002 bis 2004.

Die Klägerin erzielt als Trainerin, Coach und Fachbuchautorin Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 des EinkommensteuergesetzesEStG –) und ermittelt ihren Gewinn unter der Bezeichnung „Seminare und Coaching” mittels Einnahme-ÜberschussRechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG.