Streitig ist die Besteuerung einer Provisionszahlung.
Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 22. August 2003 gegründet. Sie hat ihren Sitz in A. Komplementärin der Klägerin ist die B Verwaltungs-GmbH, deren Gesellschafter die Eheleute C sind. Geschäftsführer der GmbH und alleiniger Kommanditist der Klägerin ist Rechtsanwalt D. Dieser hält als Treuhänder die Kommanditanteile für die Eheleute C. Zweck der Klägerin ist die Verwaltung, die Vermittlung, der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien. Die Klägerin ist seit dem 13. November 2003 im Handelsregister eingetragen. Die Komplementärin ist am Gewinn und Verlust mit 2 v.H., der Kommanditist mit 98 v.H. beteiligt.
Die Eheleute C sind zu je 50 v.H. Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in O. Sie leben in Gütergemeinschaft.
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