Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung einer Anlieferungsmenge.
Die Klägerin ist Milcherzeugerin. Mit dem Milcherzeuger A schloss sie Kuh- und Stahlpachtverträge, die zollbehördlich anerkannt worden sind. Danach pachtete die Klägerin von A ab dem 01.01.2008 ca. 430 laktierende Kühe nebst Stallgebäude und den zur Milcherzeugung notwendigen Einrichtungen. Seit dem .... 2006 ist A als Gesellschafter an der Klägerin beteiligt und wurde am006 als deren Prokurist im Handelsregister eingetragen.
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