BFH - Urteil vom 02.09.2008
X R 32/05
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 2, 5;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 25.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 3210/01

Maßgebendes Kriterium für einen Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage; Erfordernis eines Überlassens der materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter auf einer vertraglichen Grundlage; Erfordernis einer auf Dauer angelegten Nutzung der Wirtschaftsgüter; Ausschluss eines Rechtsanspruchs auf Rückgabe der genutzten Wirtschaftsgüter

BFH, Urteil vom 02.09.2008 - Aktenzeichen X R 32/05

DRsp Nr. 2009/10297

Maßgebendes Kriterium für einen Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage; Erfordernis eines Überlassens der materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter auf einer vertraglichen Grundlage; Erfordernis einer auf Dauer angelegten Nutzung der Wirtschaftsgüter; Ausschluss eines Rechtsanspruchs auf Rückgabe der genutzten Wirtschaftsgüter

Maßgebendes Kriterium für einen Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage ist, dass dem nutzenden Unternehmen die materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie die sonstigen Faktoren, welche sich im Geschäftswert niederschlagen, auf einer vertraglichen Grundlage überlassen werden, die Nutzung auf Dauer angelegt ist und gegen den Rechtsträger des nutzenden Unternehmens kein Rechtsanspruch auf Rückgabe dieser Wirtschaftsgüter besteht.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 2, 5;

Gründe:

I.