Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. April 2015
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Die im Jahr 2004 geborene Tochter der Kläger ist schwer– und mehrfachbehindert. Sie wird im Elternhaus gepflegt und betreut.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Kläger betrug im Jahr 2010 XXX.XXX €, im Jahr 2011 XXX.XXX €, im Jahr 2012 XXX.XXX € und im Jahr 2013 XXX.XXX €.
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