Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24.08.2017 – 6 K 1419/14 aufgehoben.
Die Einkommensteuer 2009 wird unter Änderung des Einkommensteuerbescheids des Beklagten vom 27.10.2014 auf den Betrag festgesetzt, der sich bei einer Minderung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers um 100.201 € ergibt.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Klageverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu 38 % und im Übrigen der Beklagte zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden für das Streitjahr (2009) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|