Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 28. September 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist, ob ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Veranlagungszeitraum 2011 entstanden ist, der im Wege des Verlustrücktrags im Streitjahr 2010 vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden soll.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die im Streitjahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Der Kläger hielt im Jahr 2011 78,125 % des Grundkapitals der A–AG und war zugleich als Vorstand für die A–AG tätig.
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