BFH - Urteil vom 18.06.2015
VI R 68/14
Normen:
EStG § 33; EStDV § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f;
Fundstellen:
BFHE 250, 166
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG , vom 01.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 272/12 33

Maßgeblicher Zeitpunkt für die wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode i.S. von § 64 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 lit. f EStDVFeststellung der wissenschaftlichen Anerkennung einer Behandlungsmethode durch das Finanzgericht

BFH, Urteil vom 18.06.2015 - Aktenzeichen VI R 68/14

DRsp Nr. 2015/15125

Maßgeblicher Zeitpunkt für die wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode i.S. von § 64 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 lit. f EStDV Feststellung der wissenschaftlichen Anerkennung einer Behandlungsmethode durch das Finanzgericht

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode i.S. des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV ist der Zeitpunkt der Behandlung. 2. Um festzustellen, ob eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode i.S. des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV vorliegt, kann sich das FG auf allgemein zugängliche Fachgutachten oder solche Gutachten stützen, die in Verfahren vor anderen Gerichten zur Beurteilung dieser Frage herangezogen wurden. In diesem Fall muss das FG die Beteiligten auf diese Absicht hinweisen und ihnen die entsprechenden Unterlagen zugänglich machen.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 1. Oktober 2014 2 K 272/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 33; EStDV § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f;

Gründe

I.

Streitig ist, ob Aufwendungen für die operative Beseitigung von Lipödemen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) absetzbar sind.