I. Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 20. Dezember 2022 wird verworfen.
II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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