Maßgeblichkeit des tatsächlichen Kulturartenverhältnisses bei der Ermittlung des Ersatzvergleichswertes für die landwirtschaftliche Nutzung von im Beitrittsgebiet belegenen Flächen eines Überschwemmungsgebietes; des Grundsteuermessbetrages auf den 01. Januar 1994
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.11.2001 - Aktenzeichen 3 (2) K 715/97
DRsp Nr. 2002/2195
Maßgeblichkeit des tatsächlichen Kulturartenverhältnisses bei der Ermittlung des Ersatzvergleichswertes für die landwirtschaftliche Nutzung von im Beitrittsgebiet belegenen Flächen eines Überschwemmungsgebietes; des Grundsteuermessbetrages auf den 01. Januar 1994
Zugrundelegung des tatsächlichen Kulturartenverhältnisses bei der Ermittlung des Ersatzvergleichswertes für die landwirtschaftliche Nutzung i. S. des § 125 Abs. 6 Satz 2 Nr 1 Buchst. a BewG : Sind Flächen nur deshalb Grünlandflächen, weil eine Nutzung als Ackerland wegen ihrer Lage in einem Überschwemmungsgebiet tatsächlich nicht möglich ist, ist ein Abstellen auf das tatsächliche Kulturartenverhältnis nur dann möglich, wenn und soweit diese Grünlandflächen den durchschnittlichen (gegendüblichen) Grünlandanteil in der jeweiligen Gemeinde übersteigen. Denn nur insoweit obliegt der Umfang der Grünlandflächen nicht dem Einfluss des Betriebsleiters, so dass für diese Flachen das tatsächliche Kulturartenverhältnis als maßgeblich anzusehen ist.