Streitig ist, in welcher Höhe die Entnahme eines Grundstücks aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust geführt hat.
Der Kläger (Kl.) ist Eigentümer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes S... B... Straße .... Die Gewinnermittlung erfolgt durch Bestandsvergleich im Rahmen eines abweichenden Wirtschaftsjahres vom 01.05. bis 30.04.
Zum Betriebsvermögen gehörte eine Teilfläche der Ackerlandparzelle Gemarkung B... Flur..., Flurstück..., in einer Größe von 60.000 qm.
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